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Bedarfsspanne

Im Rahmen der Zinsspannenrechnung der Kreditinstitute die meist in Prozent von der Bilanzsumme angegebene Spanne, die zur Abdeckung der Kosten angesetzt wird, die aus dem nicht-zinsabhängigen Geschäft resultieren. Dazu zählen auch die gesamten Betriebskosten. Davon abzusetzen sind die mit dem nicht-zinsabhängigen Geschäft zusammenhängenden Erlöse. Beurteilung: Für einen groben Überblick über die Ertragskraft mag ein pauschaler Satz »Bedarfsspanne« genügen. Zur Berechnung und Planung von leistungsbezogenen Erfolgen muß die Bedarfsspanne nach der Kostenverursachung weiter aufgespalten werden. Dies geschieht in einer detaillierten Bedarfsspannenrechnung, die nach Leistungsarten aufgeschlüsselt ist.

 

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