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Besteuerungsprinzipien
Bei der
Bemessung
einer
Steuer
angewandter
Grundsatz
der
Besteuerung
. Es lassen sich drei Besteuerungsprinzipien unterscheiden: (1) Divisionsprinzip: Das gesamte geplante
Steueraufkommen
wird durch die Zahl der
Steuerzahler
geteilt und jeder
Steuerpflichtige
entrichtet denselben
Betrag
(Kopfsteuerprinzip, Poll-Tax). (2)
äquivalenzprinzip
: Als
Gegenleistung
für eine erbrachte
Leistung
,
z
.
B
.
Gewerbesteuer
oder
Grundsteuer
als
Gegenleistung
für die von einem
gewerblich
en
Unternehmen
ihrer Sitzgemeinde verursachten
Kosten
(Flächenverbrauch, Straßenzufahrten). (3)
Leistungsfähigkeitsprinzip
:
Besteuerung
nach der
wirtschaftlich
en
Leistungsfähigkeit
des
Steuerpflichtige
n. Insbesondere die
Einkommensteuer (ESt)
wird mit dem
Leistungsfähigkeitsprinzip
begründet. Auch das
Bundesverfassungsgericht
hat in mehreren Urteilen dieses
Prinzip
als grundlegend für die
Besteuerung
anerkannt. Umstritten ist allerdings der richtige Maßstab, der die
Leistungsfähigkeit
des Einzelnen misst. Hier kommen insbesondere das
Einkommen
und der
Konsum
in Betracht.
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