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Bewertung mit Grenzkosten

ist eine Art der Bewertung, wie sie z.B. im Rahmen der Grenzplankostenrechnung vorgenommen wird. Dabei bleiben bei der Ermittlung der Herstellungskosten bzw. der –+ Herstellkosten zum Zwecke der Bestandsbewertung die –’ fixen Kosten außer Betracht, d.h. es werden nur die Grenzkosten der Produkte berücksichtigt. Dies bewirkt, daß im Gegensatz zur Bewertung mit –’ Vollkosten der Gewinn (– Gewinnbegriff) in Perioden mit Vorratsproduktion (hohe Lagerbestände) niedriger, in Zeiten mit großen Lagerabgängen höher ausgewiesen wird (– Fixkostenaktivierung).

 

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Weitere Begriffe : Zeitgerüst der Lohnkosten Großbank Retroaktive Hemmung
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