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Bewertungsstetigkeit
Bilanzwahrheit
,
Bilanzklarheit
und
Stetigkeit
der
Bilanz
bilden die Grundprinzipien einer Bilanzaufstellung. Die
Zulassung
eines
Wahlrecht
s bei der
Bewertungsmethode
ist kein Verstoß gegen das
Fixwertprinzip
. Da jede derartige Änderung sowie deren betragsmäßige
Auswirkung
angegeben werden muß, zeigt sich, daß der
Grundsatz
der Bewertungsstetigkeit als wesentlicher Grundzug des neuen
Handelsrecht
s gewahrt bleibt. Ohne zwingende Gründe sollte daher ein für die
Berechnung
von -.
Herstellungskosten
von
Halb- und Fertigfabrikate
n gewähltes
Kalkulationsverfahren
nicht geändert werden.
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