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Bezugsangebot
(Bezugsaufforderung) Aufforderung der bisherigen
Aktionäre
zum Bezug neuer
Aktien
. Die
Veröffentlichung
erfolgt im
Bundesanzeiger
und bei Börsenpapieren im
Pflichtblatt der Börse
.
Depotkunde
n erhalten eine Benachrichtigung der
Hausbank
. Reagieren
Depotkunde
n nicht auf ein Bezugsangebot, so verkauft die
Hausbank
am letzten
Handelstag
die
Bezugsrechte
.
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