en des Zolltarifwesens sowie vertragliche Abmachungen zwischen Bund und Bundesländern. Das aus der Zeit vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland stammende, noch fortgeltende Bundesrecht wurde gemäß dem Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 im Teil III nach Sachgebieten geordnet neu veröffentlicht. Alle hier bis Ende 1963 nicht erfaßten Rechtsvorschriften sind mit Ablauf des Jahres 1968 außer Kraft getreten.