Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Degussa-Klausel

verbrieft den Anleihegläubigern ein Kündigungsrecht bei Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum nächsten Zinstermin. Diese Klausel wird in Phasen schwieriger Kapitalmarktverhältnisse in die Anleihebedingungen aufgenommen. Im Regelfall besitzen die Anleihegläubiger kein Kündigungsrecht. Die Degussa-Klausel wurde erstmals nach der Währungsreform im Jahr 1953 durch die Degussa eingeräumt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Degressive Abschreibungen
Delayed Cap

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Subjektive Norm Kritischer Erlösbetrag Bilanzanalyse
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum