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Degussa-Klausel
verbrieft
den
Anleihegläubiger
n ein
Kündigungsrecht
bei Einhaltung einer
Frist
von sechs
Monat
en zum nächsten
Zinstermin
. Diese
Klausel
wird in Phasen schwieriger Kapitalmarktverhältnisse in die Anleihebedingungen aufgenommen. Im Regelfall
besitz
en die
Anleihegläubiger
kein
Kündigungsrecht
. Die Degussa-
Klausel
wurde erstmals nach der
Währungsreform
im Jahr 1953 durch die Degussa eingeräumt.
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