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Ersatzansprüche
Forderungen
eines
Abnehmer
s im Rahmen von
Außenhandelsgeschäft
en, die aufgrund von
Mängelrüge
n,
Preisdifferenz
en oder dergleichen entstehen. Sie können entweder durch die
Zahlung
von
Geldbeträge
n, durch
Aufrechnung
bzw.
Verrechnung
oder aber durch eine
Ersatzlieferung
bzw. unentgeltliche
Nachlieferung
von Waren ausgeglichen werden.
Ersatz
- bzw.
Nachlieferung
en unterliegen den Bestimmungen über
erleichterte Einfuhren
bzw. erleichterte
Ausfuhr
en.
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