Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Ersatzansprüche

Forderungen eines Abnehmers im Rahmen von Außenhandelsgeschäften, die aufgrund von Mängelrügen, Preisdifferenzen oder dergleichen entstehen. Sie können entweder durch die Zahlung von Geldbeträgen, durch Aufrechnung bzw. Verrechnung oder aber durch eine Ersatzlieferung bzw. unentgeltliche Nachlieferung von Waren ausgeglichen werden. Ersatz- bzw. Nachlieferungen unterliegen den Bestimmungen über erleichterte Einfuhren bzw. erleichterte Ausfuhren.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
error-choice technique
Ersatzaussonderung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Handelskreditbrief Deckungspunktanalyse PPS (Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme)
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum