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Z
Forderungen
sind gem. § 266 (2)
HGB
auf der
Aktivseite der Bilanz
auszuweisen, da sie
Ansprüche
der
Unternehmung
an andere Personen widerspiegeln.
Finanzwirtschaftlich
sind sie von Bedeutung, da sie
Kapital
binden und mit ihrer
Gewährung
das
Risiko
des teilweisen oder vollständigen
Ausfall
s verbunden ist. Schließlich ist mit ihrer
Verwaltung
u. U. ein hoher
Aufwand
verbunden. Von besonderer Bedeutung sind i. d.
R
.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(Lieferantenkredite). Eine vorsichtige
Prognose
des künftigen Forderungsbestandes ist mit Hilfe von Verweilzeitverteilungen im Rahmen der
Liquiditätsplanung
möglich.
Ansprüche
eines
Unternehmen
s auf eine
Leistung
(
Geldleistung
oder sonstige
Leistung
). In der
Jahresbilanz
eines
Unternehmen
s sind verschiedene
Forderung
en gesondert auszuweisen (
Gliederung der Bilanz
).
Bilanziell
und
buchhalterisch
ist die Bezeichnung
Debitoren
auf die »
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
« begrenzt (
Kontokorrent
).
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