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Forderungen

sind gem. § 266 (2) HGB auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen, da sie Ansprüche der Unternehmung an andere Personen widerspiegeln. Finanzwirtschaftlich sind sie von Bedeutung, da sie Kapital binden und mit ihrer Gewährung das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls verbunden ist. Schließlich ist mit ihrer Verwaltung u. U. ein hoher Aufwand verbunden. Von besonderer Bedeutung sind i. d. R. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Lieferantenkredite). Eine vorsichtige Prognose des künftigen Forderungsbestandes ist mit Hilfe von Verweilzeitverteilungen im Rahmen der Liquiditätsplanung möglich.

Ansprüche eines Unternehmens auf eine Leistung (Geldleistung oder sonstige Leistung). In der Jahresbilanz eines Unternehmens sind verschiedene Forderungen gesondert auszuweisen (Gliederung der Bilanz). Bilanziell und buchhalterisch ist die Bezeichnung Debitoren auf die »Forderungen aus Lieferungen und Leistungen« begrenzt (Kontokorrent).

 

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