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Geldmarktpapiere

(Geldmarkttitel)) i. e. S. sind auf dem Geldmarkt gehandelte rediskontfähige Wechsel ( Privatdiskonten), Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen der öffentlichen Hand (hierzu gehören auch die Mobilisierungs- und Liquiditätspapiere, die die Bundesbank im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik gem. §§ 42, 42a BbankG einsetzt) und Vorratsstellenwechsel. Zu den Geldmarktpapieren i. w. S., die an internationalen Geldmärkten gehandelt werden, zählen die Certificates of Deposit, Commercial Papers und Euronotes. Vgl.: Geldmarkt

Kurzfristige Wertpapiere, die am Geldmarkt mit Laufzeiten zwischen wenigen Tagen und einem Jahr gehandelt werden und als Inhaber- oder Orderpapiere verbrieft sind. Im Unterschied zu Termineinlagen können Geldmarktpapiere grundsätzlich jederzeit vor Fälligkeit weiter veräußert werden (fungible Wertpapiere
). Geldmarktpapiere werden in der Regel diskontiert, das heißt der Zinsanspruch wird durch einen gegenüber dem Nennwert niedrigeren Ausgabepreis berücksichtigt. Es werden unterschieden:
Schatzwechsel (Treasury Bills), die von Regierungen und staatlichen Stellen zur kurzfristigen Kreditaufnahme ausgegeben wurden.
Einlagenzertifikate (Certificate of Deposit), die von Banken zur Refinanzierung ihres Aktivgeschäfts emittiert werden. Sie waren ursprünglich ein Instrument des amerikanischen Geldmarktes, werden heute jedoch auch am Euromarkt gehandelt.
Bankakzepte (Banker’s Acceptances, Akzeptkredite), die als Wechsel von Unternehmen zur Finanzierung von Handelsgeschäften mit einer Bank als Bezogener ausgestellt werden.
Euro-Notes, die von Emittenten bester Bonität mit speziellen Programmen als Daueremissionen am Markt plaziert werden.
Die aufgrund hoher und stark schwankender Zinssätze steigende Nachfrage nach kurzfristigen Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten bewirkte seit Anfang der 80er Jahre die Entwicklung eines beachtlichen Marktanteils der Euro-Notes. Bis dahin hatte sich der Markt auf Geldmarktpapiere von staatlichen Stellen und Banken konzentriert.

 

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