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Schatzwechsel

unterscheiden sich von den Schatzanweisungen durch die kürzere Laufzeit von bis zu 90 Tagen. – Wechsel

Wechselverbindlichkeiten des Bundes, seiner Sondervermögen und der Länder. Es handelt sich um Solawechsel mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und werden den Kreditinstituten von der Deutschen Bundesbank im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik angeboten.

Solawechsel des Bundes und seiner Sondervermögen, ausgestellt von der Bundesschuldenverwaltung, aber auch von den entsprechenden Stellen der Länder mit einer Laufzeit von einem bis zu drei Monaten.

 

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