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Schuldverschreibungen
Anleihen öffentlicher oder privater Schuldner, die als Industrie-, Kommunalobligationen, Pfandbriefe oder Schatzanweisungen emittiert werden.
Geschäftsgrundlage der S. ist die Aufnahme eines langfristigen Darlehens über den anonymen Kapitalmarkt. Die S. selbst sind die SchuldUrkund en, in denen sich der Emittent der Anleihe seinen Gläubigern gegenüber zu bestimmten Leistungen verpflichtet, die i. d. R. in der Tilgung des Darlehensbetrages und in der Zahlung fester, an bestimmten Terminen fälliger Nominalzinsen bestehen. In der Praxis werden die Begriffe Anleihe, Obligation und S. häufig synonym verwandt. Der verbriefte Anteil am Gesamtbetrag der Anleihe wird als Teilschuldverschreibung oder Partialobligation bezeichnet. Die S. gliedern sich je nach Aussteller in die Staats-, Landes und Kommunalanleihen der öffentlichen Hand, in die Pfandbriefe und Kommunalobligationen der Realkreditinstitute und in die Industrieobligationen der privaten Unternehmungen. Als Sicherheiten für die Gläubiger (Obligationäre) dienen bei den öffentlichen Anleihen das Vermögen und die Steuerkraft der öffentlichen Hand, ansonsten werden S. durch Grund schulden und Hypotheken besichert, S. von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts durch Bürgschaften der öffentlichen Hand.
S. werden als Inhaberschuldverschreibungen (SS 793 ff. BGB) oder bei Industrieobligationen auch als Orderschuldverschreibungen (§ 363 HGB) ausgegeben. Voraussetzung für die Emission von S. ist die staatliche Genehmigung (SS 795, 808 a BGB), die der Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit der obersten Wirtschaftsbehörde des Landes, in dem der Emittent seinen Sitz hat, erteilt. Industrieobligationen können mit zusätzlichen Rechten, wie das auf Umtausch der S. in Aktien (Wandelschuldverschreibung), auf Bezug von Aktien (Optionsanleihe) oder mit einem an die Dividende gekoppelten Gewinnanspruch (Gewinnschuldverschreibung) ausgestattet sein, womit sie als ursprünglich reines Fremdfinanzierungsinstrument teilweise Eigenkapitalcharakteraufweisen. Die Laufzeiten der S. sindverschieden, meist 10-25 Jahre. DieRückzahlung kann nach einem festenTilgungsplan erfolgen, durch Rückzahlung nach Kündigung durch denEmittenten oder durch den Rückkaufan der Börse durch den » Schuldner.
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