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Umtausch
Umtausch ist die
Lieferung
einer mangelfreien Ersatzware unter
Rückgabe
der mangelhaften
Sache
. Ein gesetzlicher
Anspruch
auf Umtausch besteht für den
Käufer
nur bei der
Lieferung
einer mangelhaften Serienware durch den
Verkäufer
. Dieser
Anspruch
kann durch die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jedoch ausgeschlossen sein. Das Recht des
Käufer
s wird dann meist auf die
Nachbesserung
der Ware beschränkt. Zahlreiche
Händler
gewähren jedoch freiwillig ein
vertraglich
es
Umtauschrecht
meist innerhalb einer Woche.
Sonderangebot
e sind hiervon aber oft ausgeschlossen.
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UmStG
Umtausch von Aktien
Weitere Begriffe :
Innovationskoeffizient
Systemtransformationsfazilität (STF)
Positive Ökonomik
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