Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Umtausch

Umtausch ist die Lieferung einer mangelfreien Ersatzware unter Rückgabe der mangelhaften Sache. Ein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch besteht für den Käufer nur bei der Lieferung einer mangelhaften Serienware durch den Verkäufer. Dieser Anspruch kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch ausgeschlossen sein. Das Recht des Käufers wird dann meist auf die Nachbesserung der Ware beschränkt. Zahlreiche Händler gewähren jedoch freiwillig ein vertragliches Umtauschrecht meist innerhalb einer Woche. Sonderangebote sind hiervon aber oft ausgeschlossen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
UmStG
Umtausch von Aktien

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Innovationskoeffizient Systemtransformationsfazilität (STF) Positive Ökonomik
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum