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Fraktionszwang

 

Externe Fehlerkosten

Entstehen als Fehlerbeseitigungs- oder Nachbesserungskosten nach der Auslieferung und erfordern insofern Wiedergutmachung bei Kunden, z.B. für Gewährleistungen, Ersatzlieferungen, Schadensersatz, Kundendienstkosten, Teillieferungen.

 

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Externe Finanzierung

 

 
     
           
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