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Produzentenhaftung
verschuldensabhängige
Haftung
des
Hersteller
s für
fehlerhaft
e
Produkte
. Unterschiede zur Produkthaftong bestehen darin, dass kein
Höchstbetrag
, keine
Selbstbeteiligung
und keine Beschränkung auf
Produkte
des
privat
en
Gebrauch
es bestehen.
bedeutet, daß der
Hersteller
eines
Produkte
s für Schäden haftbar gemacht werden kann, die einem
Konsumenten
infolge Fehlerhaftigkeit des
Produkt
s bei dessen
Verwendung
entstehen. Diese
Haftung
bezieht sich auf
Fehler
bei
Entwicklung
,
Konstruktion
und Fabrikation des
Erzeugnisse
s (
z
.
B
. Autoreifen) sowie auf Instruktion (
z
.
B
.
fehlerhaft
e Bedienungsanleitung) und Produktbeobachtung (der
Hersteller
muß laufend die gebrauchstechnische
Qualität
bei
Produktion
nachprüfen, in speziellen Fällen u.U. auch die
Verwendung
beim
Käufer
). Dabei haftet der
Hersteller
nach § 823 BGB. Der
geschädigt
e
Verbraucher
muß die Fehlerhaftigkeit des
Produkt
s beweisen sowie die Tatsache, daß dieser Umstand (nicht etwa ein anderer
Einfluß
) zum
Schaden
geführt hat. Der
Hersteller
muß dann im Sinne des § 831 BGB nachweisen, daß ihn bezüglich des
Fehler
s beim
Produkt
ggf. kein
Verschulden
trifft (
umgekehrte
Beweislast
zugunsten des
Verbraucher
s).
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