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Fristigkeit

Rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für Handlungen und Rechtsgeschäfte (z.B. Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-, Kündigungsfristen).

- Bezugszeitraum (Laufzeit), auf den sich eine Planung , Kontrolle (z.B. Buchführung ), Analyse oder auch eine Dienstleistung (z.B. Kredit ) beziehen kann. Die Dreiteilung von Laufzeiten in kurz-, mittel- und langfristig hat sich eingebürgert, ohne dass einheitliche Zeiträume hierfür definiert wären.

 

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