A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Fristigkeit
Rechtlich
maßgeblicher
Zeitpunkt
für
Handlung
en und
Rechtsgeschäfte
(
z
.
B
. Aufbewahrungs-, Benachrichtigungs-,
Kündigungsfrist
en).
- Bezugszeitraum (
Laufzeit
), auf den sich eine
Planung
,
Kontrolle
(
z
.
B
.
Buchführung
),
Analyse
oder auch eine
Dienstleistung
(
z
.
B
.
Kredit
) beziehen kann. Die Dreiteilung von
Laufzeit
en in kurz-,
mittel
- und
langfristig
hat sich eingebürgert, ohne dass einheitliche Zeiträume hierfür definiert wären.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Fristentransformation
Fristigkeit der Kostenplanung
Weitere Begriffe :
postnumerando Rente
Umlaufregal
Projektmanager
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum