Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Fristigkeit der Kostenplanung

Kriterium zur planmäßigen Auflösung der p Gesamtkosten in fixe und variable Kosten. Je nach Zugrundelegung verschiedener Betrachtungszeiträume können sich verschiedene Grade quantitativer Anpassungsprozesse ergeben, so daß die Einteilung in fixe und variable Bestandteile einzelner Kostenarten letztlich zu relativieren ist. Kostenplanung

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Fristigkeit
FRN

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Unkotierte Wertpapiere Stimulus RAM
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum