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Garantiepolitik
Die Garantiepolitik ist ein Teil der-
Servicepolitik
und damit
Bestandteil
des
absatzpolitisch
en
Instrumentarium
s der
Unternehmung
. Durch Garantiezusagen hinsichtlich der Haltbarkeit oder
Funktionsfähigkeit
soll
der
Absatz
beeinflußt werden, indem durch
Umfang
und
Frist
der Garantiezusagen die
gesetzlich
vorgeschriebene Gewährleistungspflicht ausgedehnt wird.
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Garantienehmer
Garantierter Mindestlohn
Weitere Begriffe :
Faktisches Arbeitsverhältnis
Erhaltungsaufwand
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
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