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Gebrauchswert
Unter dem Gebrauchswert versteht man den Wert eines Wirtschaftsgutes bezüglich seiner Eignung für einen bestimmten Zweck. Insofern stellt der Gebrauchswert eines betriebli chen Wirtschaftsgutes seinen Nut zungswert im laufenden Betriebspro zeß dar. Alle Güter, welche die Fä higkeit zur Bedürfnisbefriedigung ha ben, besitzen einen Gebrauchswert. Wenn sie wie im Regelfall nicht in unbegrenzter Menge vorhanden sind, können sie gegen andere, ebenfalls knappe Güter eingetauscht werden, d. h. sie haben einen Tauschwert. Dieser muß allerdings nicht mit dem Gebrauchswert übereinstimmen, da sich der Gebrauchswert auf die Nut zung im bestehenden Betrieb bezieht, während sich der Tauschwert auf den Fall der Veräußerung an einen Dritten bezieht.
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