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Wiederbeschaffungswert

zur Neuanschaffung bestimmter Vermögensgegenstände Vermögen) notwendiger Geldbetrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der den Wirtschaftsgütern am Bilanzstichtag für den Fall beizumessen ist, daß ihre Wiederbeschaffung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden soll. Die Bewertung zum Wiederbeschaffungswert ist in der Bilanz und Erfolgsrechnung nicht zulässig. Eine Bewertung zu Wiederbeschaffungswerten war-de den Ausweis von Scheingewinnen vermeiden und damit der Forderung nach substantieller Kapitalerhaltung dienen.

ist der Preis, der für einen Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Bilanzerstellung für diesen Gegenstand auf dem Markt zu zahlen wäre. Durch Preissteigerungen bzw. Inflation ist es möglich, daß der Wiederbeschaffungswert über den Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt. Die Anwendung des Wiederbeschaffungswertes als sekundäre Größe bei der Bewertung ist umstritten. Befürworter der Idee der Substanzerhaltung sind der Ansicht, daß es notwendig ist, Vermögensgegenstände mit dem Wiederbeschaffungswert zu bewerten, da das Unternehmen sonst über (im Vergleich mit den herrschenden Marktpreisen) zu geringe - Abschreibungen einen »Scheingewinn« ausweise, der zu einer Auszehrung der Finanzkraft des Unternehmens führen kann.

 

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