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Wiederbeschaffungswert
zur Neuanschaffung bestimmter
Vermögensgegenstände
Vermögen
) notwendiger
Geldbetrag
zum gegenwärtigen
Zeitpunkt
.
Der Wiederbeschaffungswert ist der
Wert
, der den
Wirtschaftsgütern
am
Bilanzstichtag
für den Fall beizumessen ist, daß ihre
Wiederbeschaffung
zu einem späteren
Zeitpunkt
ermöglicht werden
soll
. Die
Bewertung
zum Wiederbeschaffungswert ist in der
Bilanz
und
Erfolgsrechnung
nicht zulässig. Eine
Bewertung
zu Wiederbeschaffungswerten war-de den
Ausweis
von
Scheingewinn
en vermeiden und damit der
Forderung
nach substantieller
Kapitalerhaltung
dienen.
ist der
Preis
, der für einen
Vermögensgegenstand
im
Zeitpunkt
der Bilanzerstellung für diesen Gegenstand auf dem
Markt
zu zahlen wäre. Durch
Preissteigerung
en bzw.
Inflation
ist es möglich, daß der Wiederbeschaffungswert über den
Anschaffungs- und Herstellungskosten
liegt. Die
Anwendung
des Wiederbeschaffungswertes als
sekundär
e Größe bei der
Bewertung
ist umstritten. Befürworter der Idee der
Substanzerhaltung
sind der Ansicht, daß es notwendig ist,
Vermögensgegenstände
mit dem Wiederbeschaffungswert zu bewerten, da das
Unternehmen
sonst über (im
Vergleich
mit den
herrschende
n
Marktpreis
en) zu geringe -
Abschreibungen
einen »
Scheingewinn
«
ausweis
e, der zu einer Auszehrung der
Finanzkraft
des
Unternehmen
s führen kann.
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Wiederbeschaffungspreis
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