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Gemeinkostenlöhne
Gemeinkostenlöhne (
Hilfslöhne
) sind
Löhne
für solche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der
Erzeugung
der
Leistungseinheit
en stehen und deshalb den
Erzeugnisse
n nicht
verursachungsgerecht
zurechenbar
sind.
Beispiel:
Vorarbeiterlöhne, Einrichterlöhne,
Löhne
für
Transport
- und Reinigungsarbeiten.
Hinweis:
In der
Praxis
dominiert die Bezeichnung
Hilfslöhne
. Dieser Begriff stellt nicht auf die
Qualifikation
der
Arbeiter
(
Facharbeiter
/
Hilfsarbeiter
) ab, sondern allein auf die Art der
Verrechnung
der jeweiligen
Löhne
als
Gemeinkosten
.
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