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Interessewahrende Order (IW-Order)

Kauf- oder Verkaufsauftrag, der möglicherweise den Kurs erheblich beeinflussen könnte. Hier erhält der Makler die Anweisung, der Marktsituation entsprechend, die Abwicklung in mehreren Schritten vorzunehmen. IW-Orders unterliegen einer Meldepflicht gegenüber der Handelsüberwachungsstelle. Dies gilt auch für die Dokumentation der Ausführungsschritte und die Abwicklung einer jeden IW-Order.

 

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