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Interessewahrende Order (IW-Order)
Kauf
- oder
Verkaufsauftrag
, der möglicherweise den
Kurs
erheblich beeinflussen könnte. Hier erhält der
Makler
die
Anweisung
, der
Marktsituation
entsprechend, die
Abwicklung
in mehreren Schritten vorzunehmen. IW-
Order
s unterliegen einer Meldepflicht gegenüber der
Handelsüberwachungsstelle
. Dies gilt auch für die
Dokumentation
der Ausführungsschritte und die
Abwicklung
einer jeden IW-
Order
.
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Interessewahrender Auftrag
Weitere Begriffe :
Mitbestimmung, unternehmerische
Liquiditätslage
Impulskauf
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