A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Interessewahrende Order (IW-Order)
Kauf
- oder
Verkaufsauftrag
, der möglicherweise den
Kurs
erheblich beeinflussen könnte. Hier erhält der
Makler
die
Anweisung
, der
Marktsituation
entsprechend, die
Abwicklung
in mehreren Schritten vorzunehmen. IW-
Order
s unterliegen einer
Meldepflicht
gegenüber der
Handelsüberwachungsstelle
. Dies
gilt
auch für die
Dokumentation
der Ausführungsschritte und die
Abwicklung
einer jeden IW-
Order
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Interessenzusammenführungs-Methode
Interessewahrender Auftrag
Weitere Begriffe :
Reservierungsprovision
Betreuer
Südostasien-Gemeinschaft
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum