Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Job-Aqtiv-Gesetz

Am 1.1.2002 in Kraft getretenes Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung. Aqtiv ist die Abkürzung für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. Die Vermittlung soll schneller und passgenauer erfolgen. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, beschäftigungsfördernde Infrastrukturmaßnahmen, Regelungen zur Leiharbeit, Lohnkostenzuschüsse sowie spezielle Regelungen zur Vermittlung von älteren und Frauen sind einige der Aspekte dieses neuen Artikelgesetzes.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Job splitting
Job-Costing

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Negotiable Certif icate of Deposit EAF Added Value
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum