sind Verfahrensregeln, die angeben, wie zweckmäßigerweise vorzugehen ist, um den gestellten Aufgaben der Kalkulation gerecht zu werden. In genereller Form läßt sich diese Forderung in dem Grundsatz ausdrücken, daß die gewählte Kalkulationsform dem angestrebten Kalkulationszweck entspricht. Einzelgrundsätze, die desen Grundsatz verdeutlichen: