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Kannkaufmann
Die Kaufmannseigenschaft (
Kaufmann
) erfolgt erst durch
Eintragung
ins –
Handelsregister
. Dazu zählen Kleinbetriebe und
Betriebe
der Land- und
Forstwirtschaft
(§§ 2, 3
Handelsgesetzbuch
).
ist nach § 3
HGB
der
Unternehmer
eines Land- und Forstwirtschaftlichen
Betriebe
s, der dieses
Unternehmen
oder ein dazu gehörendes Nebengewerbe (
z
.
B
. Brennerei,
Brauerei
, Molkerei, Sägewerk) ins
Handelsregister
freiwillig eintragen läßt. Eine
Verpflichtung
besteht nicht, Voraussetzung zur
Eintragung
ist jedoch ein nach Art und
Umfang
in kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb
wie beim
Sollkaufmann
.
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