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Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG)

Anfang 2000 verabschiedetes Gesetz u.a. zur Umsetzung der sog. GmbH u. Co-Richtlinie der Europäischen Union. Danach werden die Personengesellschaften, in der Praxis insbesondere die GmbH u. Co. KG, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person voll haftender Gesellschafter (Komanditgesellschaft (KG) ) ist, der Kapitalgesellschaft gleichgestellt, und zwar im Hinblick auf die Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung des Einzel- und Konzernabschlusses. Daneben wird in dem Gesetz ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur sog. GmbH-Publizität umgesetzt, wonach vom deutschen Gesetzgeber die Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflichten zu verschärfen waren. Neu eingeführt wurde daher im KapCoRiLiG u.a. ein sog. Ordnungsgeldverfahren durch die Registergerichte. Ferner erfolgte im Rahmen des KapCoRiLiG eine Anpassung der Größenmerkmale zur Abgrenzung von kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ( Rechnungslegung , Publizität ) sowie eine Neudefinition der Schwellenwerte zur Abgrenzung sog. Kleinkonzerne ( Konzernabschluss, Befreiungen ). Darüber hinaus wurde der Kreis der Unternehmen, die sog. befreiende Konzernabschlüsse nach IAS und US-GAAP erstellen können, deutlich erweitert ( Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) , EU-Verordnung zur Rechnungslegung ).

 

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