Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kollegialprinzip

Das Kollegialprinzip besagt, daß Entscheidungen intern zwar von mehreren Personen gemeinsam getroffen werden, extern aber als Willensäußerung der Gesamtinstanz vertreten werden.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kolchose
Kollegialsystem

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Zinsspannenrechnung SOFFEX Marketingmanagement
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum