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Kostendeckungsprinzip
Siehe auch:
Kostentragfähigkeitsprinzip
Das Kostendeckungsprinzip beinhaltet einmal als
betriebliche
Zielsetzung
, daß die
Kosten
durch die
Preise
gedeckt werden
soll
en. Dies ist eine bei
öffentlich
en
Betriebe
n anzutreffende
Zielsetzung
. Zum anderen besagt das Kostendeckungsprinzip als
Kostentragfähigkeitsprinzip
, daß die
Kosten
wegen des nicht lösbaren
Kostenverursachungsprinzip
s nach der
Kostentragfähigkeit
oder nach der Kostenbelastbarkeit auf die
Kostenträger
verteilt werden
soll
en. Das gilt insbesondere für die
Verteilung
der
fixen Kosten
.
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