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Mitarbeiterbeteiligung

Umfassender Begriff für alle materiellen und immateriellen Partizipationsmodelle von Mitarbeitern an ihren arbeitgebendem Unternehmen. Als materielle Form werden die Erfolgsbeteiligung und die Kapitalbeteiligung unterschieden. Bei der Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter entweder gemäß ihren Leistungen auf Basis der Produktion, des Absatzes oder von Produktivitätserhöhungen sowie Kostenersparnissen beteiligt. Die Ertragsbeteiligung unterteilt sich in eine Umsatz-, Gesamtleistungs-, Rohertrags- oder Wertschöpfungsbeteiligung. Die eigentliche Erfolgsbeteiligung stellt allerdings die Teilhabe der Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens dar. Hierbei spielen Fragen der Gewinndefinition im Rahmen einer gerechten Verteilung des Unternehmensgewinns eine herausragende Rolle. Beteiligen sich die Mitarbeiter über eine Erfolgsbeteiligung am Kapital eines Unternehmens, so liegt eine Kapitalbeteiligung vor. Diese kann entweder in Form von Eigenkapital oder von Fremdkapital (Darlehen) erfolgen. Unter einer immateriellen Beteiligung wird neben den Möglichkeiten der gesetzlichen Mitbestimmung (Betriebsverfassungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz,
Mitbestimmungsgesetz von 1976) auch die von Unternehmensleitungen freiwillig eingeräumte Partizipation von Mitarbeitern am Unternehmensprozess verstanden.

 

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