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Moratorium

zeitlich befristeter Zahlungsstopp; kann einseitig beschlossen oder zweiseitiges Verhandlungsergebnis sein.

Moratorium ist der vertraglich vereinbarte oder gesetzlich angeordnete Aufschub fälliger Zins- und/oder Tilgungszahlungen eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger.

Es kommt besonders häufig im internationalen Zahlungsverkehr vor, wo das Moratorium einseitig vom Schuldnerstaat gegenüber seinen Gläubigern verfügt werden kann.

(Stundung, Zahlungsaufschub, Fälligkeitsaufschub) befristeter, zweiseitig (vertraglich) vereinbarter Zahlungsaufschub fälliger Zins- und/oder Tilgungszahlungen, den ein in Zahlungsschwierigkeiten geratener Schuldner gegenüber seinen Gläubigern erreicht hat (Sanierung). Im internationalen Zahlungsverkehr ist das Moratorium ein vom Staat einseitig verfügter Zahlungsaufschub bzw. Zahlungsunterbrechung gegenüber ausländischen Gläubigern.

Moratium ist ein auf Gesetz oder Vertrag gegründetes befristetes Stillhalteabkommen bezüglich fälliger Zinsen und/oder Tilgungen.

Zahlungsaufschub

bedeutet einseitig vom Schuldner erklärte oder zwischen Gläubigern und Schuldnern vereinbarte Stundung der Zahlungen aus Schuldverhältnissen, auch beschränkt auf bestimmte Typen von Verbindlichkeiten, wie Lieferantenkredite, Bankdarlehen, Anleiheschulden, Regierungskredite usw.

ist ein Zahlungsaufschub. Dabei wird für eine an sich fällige Leistung Stundung gewährt, d.h. die Leistung kann nach Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

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