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Zahlungsaufschub
Moratorium
1. Einem
Schuldner
durch die Gl¤ubiger nach entspr.
Vereinbarung
en gew¤hrter Aufschub f¼r die
Bezahlung
f¤lliger
Geldleistungen
(
Moratorium
,
Stundung
).
2. Auch:
Moratorium
. Auf gesetzlichem Weg durch einen Staat dekretiertes, somit auch gegen den Willen von Gl¤ubigern erzwungenes Hinausschieben der
Begleichung
f¤lliger
Zahlungen
bzw.
Verbindlichkeiten
. Wird u. U. in krisenhaften Zeiten vorgenommen (»Notverordnung«). Ist auch nach dem
KWG
durch die
Bundesregierung
in Zeiten der
Gefahr
im
Bankwesen
bzw. der
Volkswirtschaft
m¶glich. Kann auch f¼r
Verbindlichkeiten
gegen¼ber dem
Ausland
dekretiert werden, was dann aber i. d. R. zum
Verlust
der internationalen Kreditw¼rdigkeit und damit weiterer Verschuldungsm¶glichkeit f¼hrt.
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