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Zahlungsaufschub

Moratorium

1. Einem Schuldner durch die Gl¤ubiger nach entspr. Vereinbarungen gew¤hrter Aufschub f¼r die Bezahlung f¤lliger Geldleistungen (Moratorium, Stundung).
2. Auch: Moratorium. Auf gesetzlichem Weg durch einen Staat dekretiertes, somit auch gegen den Willen von Gl¤ubigern erzwungenes Hinausschieben der Begleichung f¤lliger Zahlungen bzw. Verbindlichkeiten. Wird u. U. in krisenhaften Zeiten vorgenommen (»Notverordnung«). Ist auch nach dem KWG durch die Bundesregierung in Zeiten der Gefahr im Bankwesen bzw. der Volkswirtschaft m¶glich. Kann auch f¼r Verbindlichkeiten gegen¼ber dem Ausland dekretiert werden, was dann aber i. d. R. zum Verlust der internationalen Kreditw¼rdigkeit und damit weiterer Verschuldungsm¶glichkeit f¼hrt.

 

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