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Nachträgliche Kostenauflösung

Art der Kostenauflösung, bei der nach Erstellung der monatlichen Erfolgsrechnung versucht wird, die Kosten einzelner Kostenarten nach einem bestimmten Kriterium (z.B. Beschäftigungsgrad) in ihre fixen und proportionalen Bestandteile aufzuspalten. Sie erfolgt beispielsweise dann, wenn festgestellt wird, daß ein Erzeugnis mit Verlust hergestellt worden ist. Durch eine Kostenauflösung läßt sich zeigen, welche Kosten weggefallen wären, wenn das Erzeugnis nicht in die Produktion aufgenommen worden wäre. Die nachträgliche Kostenauflösung bereitet wegen der bereits erfolgten innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Schwierigkeiten.

 

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