A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Nettokreditbetrag
Bei einem
Kreditvertrag
werden vom
Kreditgeber
bestimmte
Kosten
einbehalten, etwa für die
Bearbeitungsgebühr
en, das
Disagio
, die
Restschuldversicherung
und andere
Kosten
. Was von der vereinbarten
Kreditsumme
übrigbleibt und dem
Kreditnehmer
ausbezahlt wird, ist der Nettokreditbetrag.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Nettokreditaufnahme
Nettokurs
Weitere Begriffe :
LISCOMP
Rendite
Gewaltverhältnis, allgemeines - besonderes
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum