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Disagio
Siehe auch: Abschlag, Abzug, Abgeld. Gegensatz Agio, Damnum.
(auch Abgeld genannt): Betrag, um den der Preis oder der Kurs unter dem Nennwert eines Wertpapieres oder einer Währung liegt. Gem. §§ 9 AktG, 5 Abs. 3 Satz 3 GmbHG dürfen Aktien und GmbH-Anteile nicht mit einem Disagio ausgegeben werden.
Ein Disagio, auch Damnum oder Abgeld bezeichnet, ist der Differenzbetrag zwischen dem Rückzahlungbetrag eines Darlehens und dem an den Kreditnehmer effektiv ausgezahlten Betrag. Das Disagio tritt häufig bei Hypotheken auf. Die Höhe des Disagios ist abhängig vom Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, der Laufzeit der Hypothek sowie dem Rang der Hypothek im Grundbuch. Verbindlichkeiten werden in der Bilanz zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das trifft auch zu, wenn der Rückzahlungsbetrag den Ausgabebetrag übersteigt. In Höhe des Unterschiedsbetrages darf gemäß § 250 Abs. 3 HGB ein Korrekturposten auf der Aktivseite bei den Rechungsabgrenzungsposten gebildet werden. Dieser ist durch planmäßig e jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.
(engl. disagio, discount) Manche Kreditverträge sind so gestaltet, dass der Rückzahlungsbetrag höher ist als der Auszahlungsbetrag. Die Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag wird dabei als Disagio oder Damnum bezeichnet (dagegen: Agio). Ein Disagio hat einerseits die Funktion vorausbezahlter Gebühren und Provisionen, die bei Vertragsabschluss (Vertrag) entstehen und vom Nominalbetrag des Kredits abgezogen werden. Andererseits können im Disagio auch vorausbezahlte Zinsen enthalten sein, was zu einer Minderung der laufenden Zinszahlungen führt. Wenn die Vereinbarung über die Zinshöhe noch vor vollständiger Tilgung eines Kredits ausläuft, wie dies etwa bei Immobilienkrediten (Grundschulddarlehen Grundschuld, Darlehen]) im Zuge der Abschnittfinanzierung der Fall ist, so wirkt sich ein Disagio i. d. R. nur für den kürzeren Zinsbindungszeitraum verringernd auf die laufenden Einszahlungen aus. Bei vorzeitiger Kündigung muss das bisher verbrauchte Disagio bestimmt werden (Disagio plitting). Ein Disagio kann sich bei Finanzierungen (insbes. Immobilienfinanzierungen) in dem Umfang steuerlich auswirken, wie die vorausbezahlten Leistungen steuermindernd geltend gemacht werden können.
Der Betrag, der sich als Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag eines Darlehens ergibt (Abgeld). Bilanzierung: Der Unterschiedsbetrag darf unter die Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der gesondert auszuweisende Betrag ist durch planmäßige Abschreibungen, die auf die gesamte Laufzeit verteilt werden dürfen, zu tilgen (§ 156 Abs. 3 AktG 1965). Vgl. Agio.
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