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Kreditinstitut

Banken
Siehe auch: Bank


(engl. bank, lending agency) Kreditinstitute sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) Unternehmen, die Bankgeschäfte (Bank) betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise (Kaufmann) eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG aufgezählt (z. B. Einlagengeschäft [ Einlagen], Kreditgeschäft [ Kredit], Zahlungsverkehrsgeschäft [ Zahlungsmittel], Geldkartengeschäft, Netzgeldgeschäft). Das Betreiben auch nur eines dieser Geschäfte begründet bereits das Vorliegen eines Kreditinstituts. Für das Betreiben von Bankgeschäften ist die Erlaubnis des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) erforderlich.

Juristische Sammelbezeichnung für Banken jeder Art, die eine Zulassung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen brauchen. Nach § 1 des Kreditwesengesetzes sind KreditinstituteUnternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“.

 

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