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Wertpapierdienstleistungen

Im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (§ 2 Abs. 3) sind Wertpapierdienstleistungen
-die Anschaffung und die Veräußerung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten in eigenem Namen für fremde Rechnung,
die Anschaffung und die Veräußerung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im Wege des Eigenhandels für andere und im fremden Namen für fremde Rechnung,
die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten,
die Übernahme der genannten Instrumente für eigenes Risiko zur Plazierung und für Zwecke der Vermögensverwaltung für andere.

 

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