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Wertpapierdienstleistungen
Im Sinne des
Wertpapierhandelsgesetz
es (§ 2 Abs. 3) sind Wertpapierdienstleistungen
-die
Anschaffung
und die
Veräußerung
von
Wertpapiere
n, Geldmarktinstrumenten oder
Derivate
n in eigenem
Name
n für
fremde Rechnung
,
die
Anschaffung
und die
Veräußerung
von
Wertpapiere
n, Geldmarktinstrumenten oder
Derivate
n im Wege des
Eigenhandel
s für andere und im fremden
Name
n für
fremde Rechnung
,
die
Vermittlung
oder der Nachweis von
Geschäfte
n über die
Anschaffung
und die
Veräußerung
von
Wertpapiere
n, Geldmarktinstrumenten oder
Derivate
n,
die Übernahme der genannten
Instrumente
für eigenes
Risiko
zur
Plazierung
und für Zwecke der
Vermögensverwaltung
für andere.
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