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Finanzdienstleistungsinstitute

Unternehmen, die gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen für Dritte erbringen, aber keine Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes sind. Finanzdienstleistungen sind nach § 1 KWG
die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung);
die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung);
die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere (Finanzportfolioverwaltung);
die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel);
die Vermittlung von Einlagegeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung);
die Besorgung von Zahlungsaufträgen für Dritte (Finanztransfergeschäft);
der Handel mit Sorten (Sortengeschäft).
Soweit Kreditinstitute an Finanzdienstleistungsinstituten beteiligt sind, unterliegen diese teilweise den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

 

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