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Insolvenz

dauerhafte Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität), die meist zur Auflösung des Unter-, nehmens des Schuldners (Insolventen) führt und gerichtliche Vergleichs- bzw. Konkursverfahren nach sich zieht. Vergleich, Konkurs

Unvermögen, die ordnungsgemäßen finanziellen Forderungen dauerhaft erfüllen zu können. (= Zahlungsunfähigkeit, fehlende Liquidität.)

Formen der Insolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung, wobei beide einander nicht ausschließen.

Unternehmenspolitische Folgerungen einer Insolvenz: Sanierung, Vergleich, Konkurs.

Formen der Insolvenz sind die Illiquidität oder Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung, die zum Vergleich oder zum Konkurs führen. Der Zahl der Insolvenzen steht aber auch eine große Zahl von Gründungen gegenüber.

(engl. insolvency) Insolvenz, auch Zahlungsunfähigkeit, beschreibt das auf Mangel an + Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen i Verbindlichkeiten (p Schulden) noch im Wesentlichen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist nach der Insolvenzordnung
i. d. R. gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Abs. 2 Insolvenzordnung [InsO] ). Die Zahlungsunfähigkeit ist zusammen mit der . Überschuldung allgemeiner Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 16ff. InsO). Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ebenfalls Eröffnungsgrund, falls der Schuldner dies beantragt (§ 18 InsO). Sie ist gegeben, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Die Insolvenzordnung regelt seit 1.1.1999 anstelle der bisher geltenden Konkursordnung (Konkurs) das Insolvenzverfahren bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie anstelle der Vergleichsordnung (Verg1O) das Verfahren bei drohender Überschuldung.

Illiquidität

Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Schulden) eines Schuldners nennt man Insolvenz. Der Schuldner kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Wenn ein Privathaushalt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, handelt es sich ebenso um eine Insolvenz wie bei einer Firmenpleite. Zahlungsunfähig oder überschuldet kann auch ein Nachlaß sein. Auch dies ist eine Form der Insolvenz.

Früher wurde für Pleiten der Begriff Konkurs verwendet, wobei Konkurs nicht eigentlich die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners meinte, sondern das gerichtliche Verfahren, das sich der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners anschloß und den Zweck hatte, möglichst alle Gläubiger zu befriedigen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 ist der Konkurs aus dem Privatrecht gestrichen. Er wurde durch das Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) ersetzt. Damit wurde aus dem Konkursverwalter der Insolvenzverwalter, aus dem Konkurs- das Insolvenzgericht usw. Grund dieser sprachlichen Änderung ist das Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.99 mit neuen Rechtsnormen zum Gesamtkomplex der Insolvenz, (Verbraucherinsolvenz)

 

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