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Verbraucherinsolvenz
Voraussetzung für ein
Verbraucherinsolvenzverfahren
ist die
Zahlungsunfähigkeit
des
privat
en
Schuldner
s. Diese
Zahlungsunfähigkeit
wird Verbrauchernsolvenz genannt und bedeutet nicht bittere Armut. Zahlungsunfähig ist bereits -in
Schuldner
, der über ein so geringes
Einkommen
verfügt, daß er nicht allen einen
Zahlungsverpflichtung
en nachkommen kann. Wer bei einer Vielzahl von
Gläubigern
einige
von ihnen
noch befriedigen könnte, gilt trotzdem als zahlungsunfähig (insolvent).
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Weitere Begriffe :
Plausibilitätskontrollen
Kapazitätsauslastung
Zeitlich verlagerte Inventur
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