Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Verbraucherinsolvenz

Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Zahlungsunfähigkeit des privaten Schuldners. Diese Zahlungsunfähigkeit wird Verbrauchernsolvenz genannt und bedeutet nicht bittere Armut. Zahlungsunfähig ist bereits -in Schuldner, der über ein so geringes Einkommen verfügt, daß er nicht allen einen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Wer bei einer Vielzahl von Gläubigern einige von ihnen noch befriedigen könnte, gilt trotzdem als zahlungsunfähig (insolvent).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Verbraucherfrustration
Verbraucherinsolvenzverfahren

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Plausibilitätskontrollen Kapazitätsauslastung Zeitlich verlagerte Inventur
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum