A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Nettoverfahren
Nettoverfahren (
Gg
s.
Bruttoverfahren
) 1. Bei Warenbuchungen wird der Warenerfolg so ermittelt: O
Buchung
des
Wareneinsatz
es zu
Einkaufspreis
en auf das Warenverkaufskonto; 0
Gegenüberstellung
von
Wareneinsatz
und
Umsatzerlöse
n auf dem Warenverkaufskonto, daraus ergibt sich der Warenbruttoerfolg; Übertragung dieses
Erfolg
es auf das
Gewinn
- und
Verlustkonto
. Bei Umsatzsteuerbuchungen
gilt
: sofort
ig
e getrennte
Verbuchung
von
Entgelt
und Imsatzsteuer (
USt
) bei jeder
Buchung
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Nettoumsatz
Nettoverschuldung
Weitere Begriffe :
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Steuerrecht
Call Writer
Certificate of Quality
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum