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Nettoverfahren

Nettoverfahren (Ggs. Bruttoverfahren) 1. Bei Warenbuchungen wird der Warenerfolg so ermittelt: O Buchung des Wareneinsatzes zu Einkaufspreisen auf das Warenverkaufskonto; 0 Gegenüberstellung von Wareneinsatz und Umsatzerlösen auf dem Warenverkaufskonto, daraus ergibt sich der Warenbruttoerfolg; Übertragung dieses Erfolges auf das Gewinn- und Verlustkonto. Bei Umsatzsteuerbuchungen gilt: sofort ige getrennte Verbuchung von Entgelt und Imsatzsteuer (USt) bei jeder Buchung.

 

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