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New York Stock Exchange (NYSE)
Mit Abstand größte und wichtigste Börse der Welt, deren Marktkapitalisierung (Börsenwert) etwa so groß ist wie die Summe der sechs größten Börsen außerhalb der USA (Tokio, London, Frankfurt, Paris, Toronto, Hongkong) zusammen. Die Voraussetzungen für die Zulassung und die Notierung von Wertpapieren richten sich -- wie an allen amerikanischen Börsen -- hauptsächlich nach den Vorschriften der SEC. Zulassungsvoraussetzung für deutsche Unternehmen an der NYSE ist gemäß den SEC-Bestimmungen eine Rechnungslegung nach United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) , die deutsche Rechnungslegung ( Handelsgesetzbuch (HGB) ) und auch die nach IFRS reichen nicht aus. Zukünftig sollen aber auch IFRS-Abschlüsse genügen ( International Organization of Securities Commissions (IOSCO) , International Accounting Standards Board (IASB) ). Deutsche Unternehmen können allerdings anstelle eines vollständigen Abschlusses nach US-GAAP für eine Notierung in den USA eine vereinfachte sog. „Reconciliation-Rechnungslegung“ bei der SEC einreichen. Dabei ist neben dem HGB-Konzernabschluss oder IFRS-Konzernabschluss zusätzlich eine sog. „reconciliation“, d.h. eine überleitungsrechnung des HGB- oder IFRS- Ergebnisses und Eigenkapitals auf US-GAAP zu erstellen, wobei allerdings -- sofern eine Neuemission in den USA erfolgen soll -- dennoch alle Anhangangaben (notes) nach US-GAAP offen zu legen sind.
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