Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Nicht ausgabewirksame Kosten

auch nicht ersatzbedürftige Kosten; sind Kosten, die bereits in früheren Perioden zu Ausgaben wurden (z.B. Abschreibungen) oder Zusatzkosten darstellen. Daher kann aus finanzieler Sicht auf ihre Deckung verzichtet werden. Sie sind damit ein elastisches Element für die Ermittlung der liquiditätswirksamen Preisuntergrenze.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Nicht an Order
nicht bedingtes Kassa-Akkreditiv

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Überziehungskredit Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung Limitierte Kaufentscheidung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum