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Nicht ausgabewirksame Kosten
auch
nicht ersatzbedürftige Kosten
; sind
Kosten
, die bereits in früheren
Perioden
zu
Ausgaben
wurden (z.B.
Abschreibungen
) oder
Zusatzkosten
darstellen. Daher kann aus finanzieler
Sicht
auf ihre
Deckung
verzichtet werden. Sie sind damit ein
elastisch
es
Element
für die
Ermittlung
der
liquiditätswirksam
en
Preisuntergrenze
.
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Nicht an Order
nicht bedingtes Kassa-Akkreditiv
Weitere Begriffe :
Überziehungskredit
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung
Limitierte Kaufentscheidung
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