Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Das nicht betriebsnotwendige Vermögen dient bei der Kalkulation von Selbstkostenpreisen bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen der LSP der Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens. Das nicht betriebsnotwendige Vermögen stellt diejenigen Teile des Anlage- und Umlaufvermögens dar, die nicht dem Betriebszweck dienen. Dazu gehören nicht betriebsnotwendige Reservemaschinen, Grundstücke und Beteiligungen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Nicht beeinflußbare Kosten
nicht bilanzwirksame Geschäfte

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Tara Nettostückgewinn Methode der kleinsten Quadrate
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum