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Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Das nicht
betriebsnotwendige Vermögen
dient bei der
Kalkulation
von
Selbstkostenpreis
en bei
öffentlich
en
Aufträge
n im Rahmen der
LSP
der
Ermittlung
des
betriebsnotwendigen Vermögen
s. Das nicht
betriebsnotwendige Vermögen
stellt diejenigen Teile des
Anlage- und Umlaufvermögen
s dar, die nicht dem
Betriebszweck
dienen. Dazu
gehör
en nicht
betriebsnotwendig
e Reservemaschinen,
Grundstücke
und
Beteiligungen
.
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Nicht beeinflußbare Kosten
nicht bilanzwirksame Geschäfte
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Tara
Nettostückgewinn
Methode der kleinsten Quadrate
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