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Null-Bescheid
wird durch das
Bundesausfuhramt (BAFA)
erteilt, wenn sich bei der
Prüfung
eines
Antrag
s auf
Ausfuhrgenehmigung
ergibt, daß für das Ausfuhrvorhaben kein Genehmigungstatbestand gilt. Der Null-Bescheid trifft nur eine Aussage über das konkret beantragte
Vorhaben
und ist nicht auf andere
Vorhaben
übertragbar
.
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