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Null-Bescheid

wird durch das Bundesausfuhramt (BAFA) erteilt, wenn sich bei der Prüfung eines Antrags auf Ausfuhrgenehmigung ergibt, daß für das Ausfuhrvorhaben kein Genehmigungstatbestand gilt. Der Null-Bescheid trifft nur eine Aussage über das konkret beantragte Vorhaben und ist nicht auf andere Vorhaben übertragbar.

 

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