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Personenfirma

ist die Firma, die den Namen mindestens eines persönlich haftenden Gesellschafters enthält. Beim Einzelkaufmann ist mindestens ein ausgeschriebener Vorname erforderlich, nicht jedoch bei - offener Handeisgesellschaft und Kommanditgesellschaft. Bei OHG und KG muß weiterhin ein die Art des Gesellschaftsverhältnisses andeutender Zusatz angefugt sein. Geregelt in §§ 17 ff HGB.

 

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