Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

Entwicklung

 

Planwirtschaftlichkeitsgrad

oder Anspannungsgrad; ist der Grad der Anstrengung, der nötig ist, um die Kostenvorgaben (Verbrauchs- oder Zeitmengen) einzuhalten.

1. Bei der Ermittlung der Planarbeitszeiten muß ein bestimmter Leistungsgrad zugrunde gelegt werden, der seinerseits auf der Festlegung der Normalleistung basiert. Dazu ist ein bestimmter Grad der (zumutbaren) Anstrengung festzulegen.

2. Meist wird als Anspannungsgrad aber nur der Grad der Anstrengung zur Einhaltung von Gemeinkosten-vorgaben bezeichnet. Mögliche Anpassungsgrade sind

a) Optimal- oder Ideal-Standards: Sie entsprechen dem höchsten Anspannungsgrad; die auf ihrer Basis ermittelten Optimal-Standardkosten können also nur unter größten Anstrengungen eingehalten werden. Mittel zur sukzessiven Hinführung an diesen Standard ist die progressive Gemeinkostenvorgabe, die in jeder Periode den Anspannungsgrad erhöht.

b) Durchschnitts-Standards: Bei ernsthaftem Bemühen sollen die Verbrauchsvorgaben erreicht oder überschritten werden können. Beurteilung: Bei zu hohem Anspannungsgrad (nicht erzielbare Standards) verlieren die Vorgabe
n ebenso ihre Motivationsfunktion wie bei zu niedrigen (leicht erreichbaren) Standards. Optimal-Standards sind deshalb auf jeden Fall abzulehnen. Eine »richtige« Festlegung vermögen auch motivationstheoretische Forschungsergebnisse nicht anzubieten. Es bleibt deshalb dem Gespür und der Erfahrung des Kostenplaners überlassen, den zweckmäßigen Anspannungsgrad zu finden. Unterstützend für die Akzeptanz der Vorgaben wirken meist die Zuziehung externer »neutraler« Fachleute, die Beteiligung des betroffenen Kostenstellenleiters an der Planfestlegung.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
planwirtschaftliches Bankensystem
Planzahl, -wert

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Reichtum eines Landes, materieller Schiffspfandbrief Kostenarten
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum