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Planzuschlagssatz

ist in der Plankalkulation (Zuschlagskalkulation) der Satz, mit welchem Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten den Kostenträgern mittels eines Aufschlags auf die gewählte Zuschlagsgrundlage zugerechnet werden. In der Vollkostenrechnung werden dabei alle, in der Teilkostenrechnung nur die variablen Gemeinkosten im Planzuschlagssatz erfaßt. Beispiel für Materialgemeinkosten: Dem einzelnen Kostenträger werden danach für Materialgemeinkosten zugeschlagen: Materialeinzelkosten des Kostenträgers x Planzuschlagssatz

 

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