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Zuschlagsgrundlage
ist die
Bezugsbasis
für die Gemeinkostenzuschläge (vgl.
Zuschlagskalkulation
). Für den Fertigungsgemeinkostenzuschlag ist der
Fertigungslohn
eine mögliche Zuschlagsbasis. In
kapitalintensiv
en
Kostenstellen
ist als Zuschlagsgrundlage für die
Fertigungsgemeinkosten
die
Maschinenstunde
(
Maschinenstundensatz
) zweckmäßiger, denn je kleiner die
Basis
und je größer die zu verrechnenden
Fertigungsgemeinkosten
, desto höher werden die Zuschlagsprozentsätze, und desto stärker wirken sich die geringsten
Fehler
bei der
Kostenerfassung
aus. Zuschlagsgrundlage für die
Materialgemeinkosten
kann
das
Fertigungsmaterial
sein; für die Verwaltungs- und
Vertriebsgemeinkosten
(
Vertriebsgemeinkostenzuschläge
) können die
Herstellkosten
die relevante Zuschlagsbasis sein. Genauere Zuschlagsgrundlagen versucht die
Verrechnungssatzrechnung
zu verwenden.
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