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Ratenlieferungsvertrag
In §505 BGB
geregelter
Vertrag
mit vereinbartem
Zahlungsaufschub
bzw. der Möglichkeit von
Teilzahlung
en. Wichtig ist hier das Widerspruchsrecht des
Kunden
gem. §507 BGB 2 Wochen nach
Vertragsschluss
. Diese
Regelung
en gelten auch für
elektronisch
abgeschlossene atenlieferungsverträge (
E-Commerce-Vertrag
,
Fernabsatz
,
Elektronischer Geschäftsverkehr
).
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