Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Ratenkredit

Ratenkredit heißt ein Kredit, der vom Schuldner in meist gleich bleibenden Raten an den Gläubiger zurückgezahlt wird.

Kredit an private Kreditnehmer insbesondere zur mittelfristigen Finanzierung von Anschaffungen. Die Kreditabwicklung ist regelmäßig standardisiert. Der Kreditnehmer zahlt gleich hohe monatliche Raten, die aus einem wechselnden Zins- und Tilgungsanteil bestehen. Der Vertragsabschluss und die Angabe des Effektivzinses erfolgen nach den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes. Die Kreditvergabe wird regelmäßig an die SCHUFA gemeldet. Die Laufzeit beträgt meistens maximal 72 Monate, der Kredit bis maximal 100.000,00 EUR.

Der Ratenkredit, auch Teilzahlungskredit, ist ein Konsumentenkredit (Kredit), bei dem die Tilgung des Kredites in monatlichen Raten gleicher Höhe erfolgt. Es werden Monatszinssätze für die gesamte Laufzeit des Kredites erhoben, aber nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Ratenkauf
Ratenlieferungsvertrag

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Programmplanung Verschlüsselung Incoterms (ICC); Revision 1990
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum